Liechtenstein 2013: „Vom Treuhänder zum Heuwender“.

Verfasst von: Dr.Dr. Reinhard Proksch
Vaduz (csh) - August 2013: Am 15. August ist wieder Nationalfeiertag in Liechtenstein und zugleich Mariä Himmelfahrt. Die Fürstenansprache auf der Schlosswiese um 11 Uhr, der Apero im Schloss um 12 Uhr, das Volksfest im Städtle Vaduz ab 14 Uhr und das traditionelle Groß-Feuerwerk um 22 Uhr sollen Einwohner und Gäste erfreuen. Wie jedes Jahr seit 1940, als man den Vortag des Geburtstages des 1989 verstorbenen, charismatischen Fürst Franz Joseph II. erstmals zum Staatsfeiertag erklärte. Aber: Ist auch sonst alles noch beim Alten? Die frühere Steueroase geht neue Wege.

Die „Liechtensteiner Steueraffäre“ wurde 1997 ausgelöst durch die „Affäre Lins“ im Büro des Treuhänders und nebenberuflichen Kunstmäzens DDr. Herbert Batliner. Damals wanderten streng vertrauliche Daten von über 400 Kunden Batliners an das deutsche Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL, das im Dezember 1997 „Die Liechtenstein Connection“ als Cover-Story brachte. Es folgten weitere „Erdbeben“. 2006 erlebte das Fürstentum die bisher größte Vertrauenserschütterung durch den Datenverkauf des früheren LGT Bank in Liechtenstein Mitarbeiters Heinrich Kieber an den deutschen Fiskus. Eine Unzahl von Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung in Deutschland, zahlreichen Ländern in Europa und in den USA waren die Folge.

Das Neue Liechtenstein

2009 trat eine Totalrevision des Steuerrechts in Kraft. Statt bisheriger Pauschalsteuer für Holding- und Domizilgesellschaften von CHF 1.000 bzw. zuletzt CHF 1.200 wurde eine einheitliche Ertrags- und Körperschaftssteuer von 12,5% eingeführt. Dividenden und Kapital- sowie Liquidationsgewinne zählen nicht zum steuerpflichtigen Reinertrag - was freilich anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen voraussetzt, um wirklich einen Vorteil darzustellen. Auch kann eine Verzinsung des Eigenkapitals von Gesellschaften in Höhe von 3% als Aufwand abgezogen werden. Dies ist jedoch nur spürbar bei höher kapitalisierten Gesellschaften, wie beispielsweise der auch in Liechtenstein gründbaren Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE).

Liechtenstein mit internationaler Konkurrenz

Mit 12,5% Körperschaftssteuer hat Liechtenstein zahlreiche Konkurrenz im Europäischen Raum: Irland hat einen ident hohen Steuersatz und bietet erfolgreich Steuermodelle an, die Internet-Riesen wie Google und Facebook seit Jahren nutzen („Double Irish“-Modell). Die Schweiz bietet in einzelnen Kantonen und Gemeinden Unternehmen Gesamtsteuersätze von unter 12% an (zB 11,36% in Meggen/Luzern). Und die Körperschaftssteuern zahlreicher EU-Neumitglieder und Grenzstaaten liegen bei nur 10% und teilweise darunter – ohne daß diesen Ländern freilich das „Steueroasen“-Image anhaftet (Albanien, Bosnien und Herzegovina, Bulgarien, Mazedonien haben einen KÖSt Satz von 10%; Montenegro lockt mit sogar nur 9%). 

Neues Steuerrecht auch für Stiftungen

Liechtensteiner Stiftungen unterliegen neu ebenfalls der Ertragssteuer von 12,5% auf Reinerträge mit einer nun „Mindestertragsteuer“ in Höhe des bisherigen Pauschalbetrages von CHF 1.200,-. Allerdings bestehen Ausnahmen: Ist eine Stiftung frei widerruflich, werden Vermögen und Erträge dem Errichter zugerechnet und der 12,5%ige Steuersatz gilt nicht. Die neu eingeführte „Widmungssteuer“ von 2,5% auf gewidmetes Vermögens kommt in diesem Fall ebenfalls nicht zur Anwendung. Und weiters kann sich eine Stiftung oder sonstige Gesellschaft als „Privatvermögensstruktur“ (PVS) qualifizieren. Der Status einer PVS muss allerdings ausdrücklich beantragt werden: bei Neugründung binnen eines Monats nach Errichtung, bei bestehenden Gesellschaften jeweils vor Beginn des Geschäftsjahres, ab welchem der Status gelten soll. 

Liechtenstein zahlt für seine Oasen-Vergangenheit

Die Liechtensteiner Vergangenheit ist nicht überwunden. Mit 31.7.2013 wurde bekanntgegeben, dass die Staatsbank von Liechtenstein, die Liechtensteinische Landesbank (LLB), eine Einigung mit dem US-Justizministerium ausverhandelt hat. Gegen Zahlung von 23,8 Millionen Dollar stellt das US-Justizministerium die Ermittlungen gegen Liechtenstein wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung ein. 18 Millionen davon zahlt die LLB, die zuletzt beschuldigt wurde, in Vaduz mehr als 900 Konten mit Schwarzgeld von US Steuerpflichtigen unterhalten zu haben. Die Schweizer und österreichischen Tochterbanken der LLB sind allerdings noch im Visier der US Behörden: Hier laufen die Verhandlungen. 

Für bestehende Kunden von Liechtensteiner Treuhändern wird die Lage immer schwieriger: Seit 2009 hat Liechtenstein, das früher keine Steuerabkommen mit Ausnahme von Österreich und dem Schweizer Kanton Sankt Gallen kannte, zahlreiche Informationsabkommen (TIEAs) und Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs) mit dem Ausland unterzeichnet. Allein in 2012 und 2013 waren dies zB TIEAs mit Mexiko, Indien, Kanada, Japan, Japan, China, Australien, Schweden, Norwegen und Dänemark und neue DBAs (mit Informationsaustauschklausel) mit Österreich, Malta, Deutschland, Singapur, Südafrika, Bahrain, Großbritannien, Uruguay, Georgien, Finnland, Island und Grönland. Per 1.7.2013 weist die Übersicht der Liechtensteiner Steuerverwaltung TIEAs und DBAs mit insgesamt 36 Ländern aus.

Schwere Neue Zeiten für Treuhänder

Die Liechtensteiner Rechtsanwälte und Treuhänder, die bisher Stiftungen, Trusts, Anstalten und Aktiengesellschaften mit Holding- und Domizilstatus am laufenden Band gegründet haben, sind über das Neue Liechtenstein wenig begeistert und machen ihren Unmut Luft. So schreibt ein prominenter Vertreter der Branche im „Liechtensteiner Vaterland“: „Unser Durchlauchter Fürst meint: Die Treuhänder tun halt ‚ein bisserl jammern‘. In Wirklichkeit aber sind sie existentiell geschädigt, ist die Treuhand in den Grundfesten bedroht.“ Spottete man früher über den raschen wirtschaftlichen Aufstieg der Liechtensteiner Verwaltungsbüros mit dem Spruch „vom Heuwender zum Treuhänder“, so heiße es heute gegenläufig: „Vom Treuhänder zum Heuwender (Leserbrief Dr Walter Matt vom 18.3.2011).

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