Albtraum Buttersäure
Aus einem Pressebericht der Rhein-Neckar.Zeitung: "Eine übelriechende Flüssigkeit, bei der es sich offenbar um Buttersäure handelte, verteilte ein vermummter Eindringling.. in den Büroräumen einer Firma...Der Vermummte rannte anschließend aus dem Gebäude und flüchtete mit einem Auto, ..Die Angestellten ( und Schüler ) wurden vor Ort von Helfern des Roten Kreuzes versorgt. Die Büroräume müssen grundgereinigt werden," Kein Kavaliersdelikt. Abgesehen von den zivilrechtlichen Ansprüchen der Firma aus Sachbeschädigung, ist der Täter oder die Täterin nach § 224 StGB wegen gefährlicher Körperverletzung und § 303 StGB wegen Sachbeschädigung straffällig geworden. Gefährliche Körperverletzung sieht immerhin vom Strafmaß mehr als eine Geldstrafe vor. Sechs Monate bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren lautet das anzuwendende Strafmaß.
Buttersäure ist eine bei Zimmertemperatur farblose Flüssigkeit. Schon ein paar Tropfen lassen einen unangenehmen Geruch von Erbrochenem oder ranziger Butter entstehen. Die chemisch korrekte Bezeichnung der Fettsäure lautet Butansäure. Einnahmen von hohen Konzentrationen über einen längeren Zeitraum führen zu Reizungen der Atemwege, Kopfschmerzen und Übelkeit. Lange Aussetzung der Buttersäuredämpfe kann zu einem Lungenödem führen. Buttersäure dient zur Herstellung von Medikamenten, Schädlingsbekämpfungsmitteln und Cellulosebutyrat, einem witterungsbeständigen und schlagfesten Kunststoff. Ihre Hauptanwendung findet die Buttersäure bei der Gewinnung der Alkylbutyrate (Alkyl-Ester der Buttersäure), die als Lösungsmittel und Aromastoffe dienen. Ethylbutyrat hat je nach Verdünnung verschiedene obstartige Gerüche, z.B. Ananas. Kaufen kann man Buttersäure problemlos im Internet, in Apotheken und, wer ein wenig geschickt ist, kann sie selbst herstellen.
Buttersäure-Anschlag und jetzt?
Zuerst, es handelt sich um eine Straftat. Das Strafmaß ist im StGB in § 224 gefährliche Körperverletzung und § 303 Sachbeschädigung geregelt. Also umgehend Polizei einschalten. Es handelt sich um ein Säure-Attentat. Buttersäure hat nicht nur einen ekligen Geruch, sie ist eine ätzende Säure. Die Feuerwehr muss her und, sind Personen betroffen, auch das Rote Kreuz. Und dann geht es nicht nur um die Geruchsneutralisierung des penetranten Gestanks. Es geht um die restlose Neutralisierung, Entfernung und Desinfizierung des Stoffes. Ganz wichtig: Verhaltensvorschläge für Buttersäure-Anschläge oder Buttersäure-Unfälle und Tipps zur Neutralisierung der Säure haben keinen Platz für Diskussionsforen und Chemiekasten.
Dort kursieren Tipps, wie Cola drauf schütten oder Einsatz von Deospray, Alles kontraproduktiv. Ebenso wie der Einsatz von Wasser alles noch verschlimmert und meist den Bereich der Kontaminierung noch weiter ausgeweitet.Säuren kann man durch den Einsatz von Basen neutralisieren. Durch den Einsatz von Natronlaugen oder Lösungen von Carbonaten gelingt es, den Geruch zu mindern. Die effektivste Behandlung erfordert den Einsatz von Ozon und von Enzymen. Nur so wird die Buttersäure restlos neutralisiert, auf Dauer entfernt und desinfiziert. Die Mittel und Geräte haben nur Reinigungsexperten. Diese nutzen ihren Alleinstellungsstatus. Für eine Reinigung müssen sie mit mit Kosten im hohen 4-stelligen Betrag rechnen. Ein teurer Spaß. Aber die Mitarbeiter sind es wert.