Umschulung wegen Krankheit - das ist zu beachten
Wenn Ihr behandelnder Arzt eine Berufskrankheit vermutet, ist er verpflichtet, diese an die Berufsgenossenschaft (BG) weiterzuleiten. Die BG wiederum informiert das zuständige Gesundheitsamt. Dies muss im Gutachten aufgeführt sein: Zwischen Beruf und Krankheit muss ein Zusammenhang bestehen. Gibt es eine durch beispielsweise Chemikalien schädigende Wirkung, ist auch hier der Zusammenhang notwendig. Eventuell müssen Sie beim Amtsarzt vorstellig werden. Liegen alle Unterlagen der BG vor, wird eine Entscheidung getroffen. Die BG gibt ihre Entscheidung an den Rentenversicherungsträger weiter. Ist für Sie eine positive Entscheidung getroffen worden, haben Sie ein Mitspracherecht bezüglich der Umschulung. Bei einem negativen Entscheid ist auf jeden Fall ein Widerspruch wichtig. Ein Sozialhilfeanwalt kann Ihnen dabei helfen.
Sind Sie arbeitslos, wenden Sie sich an das Arbeitsamt, das über dem Amtsarzt ein Gutachten erstellen lässt. Es geht auch hier darum, ob Sie tatsächlich in Ihrem Beruf nicht arbeiten können. Genauso wird festgestellt, ob Sie keinen ähnlichen Beruf ausüben können. Danach wird entschieden, entweder von der BG oder vom Rentenversicherungsträger, ob eine Umschulung notwendig ist. Sie können sich auch an einen sogenannten Berufshelfer (Arbeitsamt oder BG) wenden, der die Möglichkeiten zur Einschätzung der Umschulung hat. Manchmal ist auch eine Rehabilitationsmaßnahme sinnvoll, bevor eine Umschulung gestartet wird.
Die Umschulung hat das Ziel für Sie eine alternative und vor allen Dingen auch geeignete Tätigkeit zu finden. Das wird nicht so einfach sein. Dabei spielen sowohl die Berufserfahrung, das Alter und die Vermittlungschancen eine große Rolle. Haben Sie Umschulungswünsche, ist es durchaus möglich, dass diese nicht unbedingt mit den Vorschlägen des Kostenträgers konform gehen. Das heißt, haben Sie Geduld. Informieren Sie sich im Internet, beim Arbeitsamt und beim Berufshelfer, welche Möglichkeiten es für Sie gibt. Schreiben Sie sich alles auf, was Ihnen zu Ihren Berufswünschen einfällt und welchen Beruf Sie gerne ausüben möchten. Überlegen Sie sich ebenso, welche Alternativen es für Sie gibt. Eine Umschulung dauert circa zwei bis drei Jahre.
Sobald die Berufsunfähigkeit bei Ihnen festgestellt worden ist, können Sie diverse Leistungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören: Behandlungskosten sowie die Kostenübernahme von Umschulungsmaßnahmen. Eine Rente erhalten Sie nur, wenn eine Minderung der Erwebsfähigkeit (MdE) festgestellt wurde. Dies hat mit der Berufsunfähigkeitsanerkennung nichts zu tun und umfasst nicht die Leistungsfähigkeit für eine Umschulung oder Umgestaltung des Arbeitsplatzes. Die Feststellung der Berufsunfähigkeit ist auf jeden Fall eine Chance für Ihren Neuanfang. Gehen Sie besonnen an die Mitwirkung und an Ihr Mitspracherecht ran und holen Sie sich Rat.