Gesetzgebung und Schulautonomie in Italien.
Der durch das vorgenannte Gesetz und die Durchführungsbestimmungen zur allgemeinen und beruflichen Bildung festgelegte allgemeine Rahmen analysiert innerhalb der autonomen Bildungseinrichtung das System der Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Beziehungen zwischen den Einrichtungen, das in Bezug auf die wichtigsten Momente der Europäischen Union kontextualisiert ist Schulleben und formell mit den entsprechenden Verwaltungsakten vertreten. Die Veränderungen, die sich auf die Organisation der öffentlichen Verwaltung in Italien ausgewirkt haben, haben zu einer vertikalen "Dezentralisierung" geführt, die die Verwaltung den Bürgern näher gebracht und die territoriale Autonomie gestärkt hat. Die Innovationen haben zu neuen Konfigurationen in zentralen und peripheren
Strukturen geführt, mit neuen Formen der Führung, Koordination und Organisation, die sich in einer Neudefinition der Beziehungen zwischen Politik und Verwaltung, neuen Rollen, neuen Funktionen, neuen Bedürfnissen und neuen Fähigkeiten der Manager niederschlagen. Insbesondere der Übergang von den Referaten des Ministeriums zu den autonomen Bildungseinrichtungen erfolgte dank des Gesetzes 59/97, besser bekannt als Bassanini-Gesetz, das in der Technik abgelehnt wurde. 21 verleiht schulischen Einrichtungen Autonomie (die später gemäß Artikel 117 des Verfassungsgesetzes 3/2001 verfassungsrechtlich anerkannt würden). Die Durchführungsverordnungen ermöglichten eine tiefgreifende Umstrukturierung der P.A. Insbesondere sind die Dekrete von Interesse:
- Gesetz 112/98 "Zuweisung von Funktionen und Verwaltungsaufgaben des Staates an die Regionen und Kommunalbehörden in Anwendung des Kapitels I des Gesetzes vom 15. März 1997, Nr. 59". - Gesetzesdekret 59/98, "Disziplin der Führungsqualifikation der Leiter des Instituts für autonome Bildungseinrichtungen". - Präsidialerlass 233/98, „Verordnung mit Regeln für die optimale Dimensionierung von Bildungseinrichtungen und für die Bestimmung des Funktionspersonals einzelner Einrichtungen gemäß Art. 21 Gesetz n. 59 von 16.07.97 " Der Transformationsprozess begann mit dem Gesetz 241/90 und dem DL. vo 29/93, die sich mit der Überarbeitung des Verwaltungsakts,
des Managementmodells der Ämter der öffentlichen Verwaltung und der Änderung des Beschäftigungsverhältnisses der öffentlichen Angestellten befasste. Die Dezentralisierung von Aufgaben und Funktionen sowie die Autonomie der Bildungseinrichtungen ergeben sich aus der Notwendigkeit, dem Subsidiaritätsprinzip zu entsprechen, sich an die Ereignisse auf EU-Ebene anzupassen und sich an diese anzupassen und ein Organisationsmodell der PA umzusetzen. zielte darauf ab, effektive Maßnahmen mit maximaler Effizienz in Verbindung mit Transparenz, Rechenschaftspflicht und der Verantwortung aller Servicemitarbeiter zu erreichen, beginnend bei den Managern.Der Staat behält die Funktionen der Leitung, Förderung, Koordinierung und Kontrolle
sowie der Übertragung von Befugnissen an die örtlichen Institutionen bei, da sie den Bürgern und ihren Wünschen nahe stehen und in der Vergangenheit von den zentralen Gliederungsstrukturen desselben Staates ausgeübt wurden. Sogar die autonome Schule als öffentlicher Dienstleister wird eine flexible Organisation einführen, um ihre Handlungen effizient und transparent durchführen zu können. Zu diesem Zweck wird es unabdingbar, von einem bürokratischen (selbstreferenziellen, starren) Organisationsmodell zu einem telokratischen Modell überzugehen, bei dem die Aktivitäten das Ergebnis der Gestaltung und Beteiligung aller sind, die jeweils über ihre eigenen Fähigkeiten verfügen und dem Bürger einen Dienst anbieten der Qualität. Andererseits haben seit dem Vertrag von Maastricht (17.02.1992) die meisten europäischen Länder,
die dezentrale, autonome und flexible Strukturen mit Gestaltungsverantwortung eingeführt haben, von der Überwindung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung mit einer zentralen Struktur betroffen. Nach der Kunst. 21 von Bassani wurde durch das Präsidialdekret 275/99 zur Regelung der Schulautonomie erlassen, das darüber hinaus den Bildungseinrichtungen Autonomie verleiht (im Rahmen einer dreigliedrigen Aufgabenteilung zwischen staatlich-örtlichen autonomen Bildungseinrichtungen) und implizit organisatorische Verantwortlichkeiten anerkennt Didaktik, unbeschadet der durch die Rolle des Staates garantierten Einheit. Schulautonomie ist nicht als "absolute Freiheit" zu verstehen, vielmehr ist Autonomie funktional für die Erfüllung einer bestimmten Funktion innerhalb eines öffentlichen Systems oder für die Erreichung der Ziele des nationalen Bildungssystems. In Bezug auf das komplexe
ystem der Beziehungen und gegenseitigen Verantwortlichkeiten zwischen der autonomen Schule, den lokalen Behörden und der zentralen und peripheren staatlichen Schulverwaltung werden in der Gesetzesverordnung 112/98 Funktionen und Aufgaben im Zusammenhang mit der Übertragung von Kompetenzen im Bildungsbereich festgelegt und zugewiesen. an lokale Autonomien, Übertragungen, die in Übereinstimmung mit der Kunst durchgeführt werden. 117 der Verfassung (Föderalismus mit der gegenwärtigen Verfassung) und nachfolgende Änderungen durch Gesetz 3/2001, die zwar die verfassungsmäßige Autonomie anerkennen,den Verleihungsregeln aber verfassungsmäßigen Wert verleihen, aber die Rolle des Staates und der Regionen ändern:
Die erste wird mit den allgemeinen Regeln für die Verleihung betraut Bildung, letztere verkaufen konkurrierende gesetzgeberische Initiativrechte in Bezug auf Schulautonomie und staatliche Macht. Um die allgemeinen Regeln zu verstehen, müssen wir auf das Moratti-Gesetz (Gesetz 53/2003) verweisen, das die Regierung beauftragt hat, ein oder mehrere Gesetzesdekrete zu verabschieden, um „die allgemeinen Bildungsnormen und die LEP in Fragen der allgemeinen und beruflichen Bildung zu definieren . In diesem Szenario wird der Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zu einer ausschließlichen regionalen Kompetenz. Die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen dem Staat und den Regionen war ein Grund für einen großen Konflikt
der die Einschaltung des Verfassungsgerichts erforderte, das unter Bezugnahme auf die allgemeinen Regeln (die der staatlichen Zuständigkeit) festgestellt hat, dass dies die staatlichen Bestimmungen sind, die die Struktur definieren Rückgrat des nationalen Bildungssystems, das im gesamten Staatsgebiet unbedingt einheitlich und einheitlich angewandt werden muss, um durch ein homogenes Ausbildungsangebot die weitgehende Gleichbehandlung der Nutzer zu gewährleisten, die von dem Bildungsangebot profitieren (Hauptinteresse von Verfassungsentlastung). Hierbei handelt es sich um Regeln, die keine weiteren regulatorischen Entwicklungen auf der Ebene der regionalen Gesetzgebung erfordern und die die funktionale Identität des Landes sicherstellen sollen.